Wer kennt sie nicht, die vielfältigen Beschwerden im Bewegungssystem, insbesondere im Rücken und den Gelenken. Die Beschwerden beginnen nicht selten schon im Kindergartenalter und führen später - wenn sie unerkannt bleiben und nicht behandelt werden - oft zu einer stark ausgeprägten Schmerzsymptomatik, Bewegungseinschränkung und damit zur Minderung der Lebensqualität. Die Behandlung erfolgt trotz aller medizinischer Fortschritte auch heute noch meist symptomatisch, d.h. die Symptome werden mit Injektionen, Medikamenten oder physiotherapeutischer Behandlung gelindert. Die ursächliche Heilbehandlung wird leider zu selten praktiziert, sowohl von Ärzten als auch von Heilpraktikern.
Jedoch sollte die ursächliche Heilbehandlung und nicht die symptomatische Linderungsbehandlung Ziel eines jeden Therapeuten sein.
Ursachen vieler Erkrankungen im Bewegungsapparat, der inneren Organe aber auch der Psyche sind Fehlstellungen und Blockaden einzelner oder mehrerer Wirbelkörper. Diese pathologischen Befunde im Bereich der Wirbelsäule 
haben ihre Ursache in Subluxationen der Gelenke der unteren Extremitäten, also Hüft-, Knie- und Sprunggelenk, bedingt u.a. durch einseitige Belastungen oder Fehlbewegungen. Diese zuletzt genannten Subluxationen führen zu Beinlängendifferenzen, deren Korrektur die Basis der Dorn´schen Therapie ist. Hierbei wird das längere Bein - mit einem oder mehreren subluxierten Gelenken - durch sanfte, schmerzfreie Übungen wieder in die physiologische Position gebracht. Sind die Beine nun gleich lang, wird ggfs. das Kreuzbein und anschließend die gesamte Wirbelsäule untersucht und bei Bedarf behandelt.
Die Dorn´sche Therapie ist keine Chiropraktik, hat also auch nicht die der Chiropraktik eigenen Kontraindikationen.
Die Dorn-Methode kennt nur wenige Kontraindikationen, so dass sie in jedem Alter anwendbar ist.
Weitere ausführliche Informationen sowie Termine zu Veranstaltungen zum Thema Dorntherapie finden Sie auch auf der Website www.dorn-methode-therapie.de
Dorn-Methode unterliegt dem Heilpraktikergesetz
Das Landgericht Kempten hat mit Urteil vom 14.04.2009 (AZ: I HK 0 2442/08) geurteilt, indem es feststellt: "Der Beklagte wird verurteilt, es bei Meidung eines für jeden Fall der Zuwiderhandlung fälligen Ordnungsgeldes bis zu Euro 250.000,00, ersatzweise Ordnungshaft bis zu sechs Montaten zu unterlassen, berufs- oder gewerbsmäßig die Durchführung der Dornmethode anzukündigen und die Dornmethode berufs- oder gewerbsmäßig durchzuführen, es sei denn, der Beklagte ist ärztlich bestallt oder im Besitz einer Erlaubnis für die Ausübung der Heilkunde gem. § 1 Heilpraktikergesetz."
Weitere Anmerkung:
Es gibt keine Dornmassage! Mit diesem Begriff wollen Personen, die nicht im Heilberuf stehen, die Dornmethode für sich legalisieren. Fallen Sie bitte darauf nicht rein. Es gibt nur die Breußmassage, die in der Dornmethode integriert ist.
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